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Die Vermögensabschöpfung in der Praxis

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Produktbeschreibung

Zum Werk Die Vermögensabschöpfungsaktivitäten der Justiz zielen darauf ab, dem Täter profitorientierter Straftaten 'die Früchte seiner Tat zu entziehen'. Neben den klassischen Sanktionen soll so auch die Abschöpfung lediglich als tatverstrickt verdächtiger Vermögenswerte erreicht werden. Die Vermögensabschöpfung hat in der Praxis des Strafverfahrens mittlerweile ihren festen Platz. Sonderdezernate der Landeskriminalämter stellen im Zusammenwirken mit den Staatsanwälten jährlich verdächtiges Vermögen in beträchtlicher Höhe sicher. So wurden allein im Freistaat Bayern im Jahre 2011 Vermögenswerte im Gesamtwert von über 71 Mio. Euro vorläufig gesichert. Die materiellen wie verfahrensrechtlichen Fragen der Problematik werden im Werk unter Auswertung der überquellenden Literatur und Rechtsprechung umfassend dargestellt. Vorteile auf einen Blick - verständliche und strukturierte Darstellung der Vermögensabschöpfung - Aufbereitung der relevanten materiellen und verfahrensrechtlichen Probleme - sorgfältige Darstellung und Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Rechtsentwicklung - Leitfaden für die Praxis des Strafverteidigers Zur Neuauflage Die Neuauflage bereitet das spannende, wegen seiner Komplexität und ständigen dogmatischen Weiterentwicklung allerdings nicht ganz einfache Thema der Vermögensabschöpfung verständlich und praxisnah auf. Stellungnahmen zu hoch streitigen Fragen wie etwa der sachgerechten Bestimmung des erlangten Etwas finden sich hier ebenso wie Ausführungen zur - immer wichtiger werdenden - grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung, zum Konkurrenzverhältnis strafprozessualer und insolvenzrechtlicher Beschlagnahmen oder zu den Regressansprüchen der Betroffenen. Zum Autor Prof. Dr. Thomas Rönnau ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. Zielgruppe Für Strafverteidiger, aber auch Rechtsanwälte, die Verletzte einer Vermögensstraftat vertreten, sowie Strafverfolger und Richter.

Die Vermögensabschöpfung in der Praxis

Zum Werk Die Vermögensabschöpfungsaktivitäten der Justiz zielen darauf ab, dem Täter profitorientierter Straftaten 'die Früchte seiner Tat zu entziehen'. Neben den klassischen Sanktionen soll so auch die Abschöpfung lediglich als tatverstrickt verdächtiger Vermögenswerte erreicht werden. Die Vermögensabschöpfung hat in der Praxis des Strafverfahrens mittlerweile ihren festen Platz. Sonderdezernate der Landeskriminalämter stellen im Zusammenwirken mit den Staatsanwälten jährlich verdächtiges Vermögen in beträchtlicher Höhe sicher. So wurden allein im Freistaat Bayern im Jahre 2011 Vermögenswerte im Gesamtwert von über 71 Mio. Euro vorläufig gesichert. Die materiellen wie verfahrensrechtlichen Fragen der Problematik werden im Werk unter Auswertung der überquellenden Literatur und Rechtsprechung umfassend dargestellt. Vorteile auf einen Blick - verständliche und strukturierte Darstellung der Vermögensabschöpfung - Aufbereitung der relevanten materiellen und verfahrensrechtlichen Probleme - sorgfältige Darstellung und Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Rechtsentwicklung - Leitfaden für die Praxis des Strafverteidigers Zur Neuauflage Die Neuauflage bereitet das spannende, wegen seiner Komplexität und ständigen dogmatischen Weiterentwicklung allerdings nicht ganz einfache Thema der Vermögensabschöpfung verständlich und praxisnah auf. Stellungnahmen zu hoch streitigen Fragen wie etwa der sachgerechten Bestimmung des erlangten Etwas finden sich hier ebenso wie Ausführungen zur - immer wichtiger werdenden - grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung, zum Konkurrenzverhältnis strafprozessualer und insolvenzrechtlicher Beschlagnahmen oder zu den Regressansprüchen der Betroffenen. Zum Autor Prof. Dr. Thomas Rönnau ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. Zielgruppe Für Strafverteidiger, aber auch Rechtsanwälte, die Verletzte einer Vermögensstraftat vertreten, sowie Strafverfolger und Richter.

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