Der Band »Technikumsteuerung als Rechtsproblem - Rechtsfragen der Einführung der Gentechnik und des Ausstiegs aus der Atomenergie« enthält die Referate der gleichnamigen Berliner Tagung vom 6. November 2000. Acht namhafte Autoren aus Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft setzen sich in der Schrift mit der Kernfrage der staatlichen Steuerbarkeit technischen Wandels teils grundlegend, teils anhand konkreter Fragestellungen auseinander. Der immer rasanter ablaufende, nahezu alle Lebensbereiche des Menschen tangierende Technikwandel stellt neue Herausforderungen an politische und juristische Entscheidungsträger. Es gilt, die mit den technischen Innovationen verbundenen oder neu erkannten Risiken und gesellschaftlichen Implikationen rechtlich zu steuern bzw. umzusteuern. Dieser Regelungs- und Korrekturauftrag kann aber nur dann verantwortungsvoll erfüllt werden, wenn der Wissensstand der staatstragenden Akteure - zumindest annähernd - dem Stand der technischen Entwicklung entspricht. Das Wissensproblem ist damit Teil des Rechtsproblems der Technik(um)steuerung und verlangt nach einem interdisziplinären Diskurs, wie er in dieser Schrift geführt wird. Technikumsteuerung durch Recht meint zunächst die rechtliche Bewältigung des Ausstiegs aus als korrekturbedürftig erkannten Risikotechniken bzw. die rechtlich gesteuerte Anpassung solcher Techniken an gewandelte gesellschaftliche Bedürfnisse. Auf der anderen Seite kommt dem technikumsteuernden Recht auch eine prospektive Funktion zu, in dem Sinne, daß eine rechtliche Infrastruktur etwa in Punkto Datenschutz, Gefahrenabwehr und Risikovorsorge die Verbreitung noch in Entwicklung befindlicher Techniken beschleunigen bzw. überhaupt erst ermöglichen kann. Dies bedeutet nicht ordnungsrechtliche Technikverhinderung, sondern die normative Abschirmung und Ermöglichung von Technik mit dem Ziel, die in ihr liegenden Chancen zum Nutzen der Allgemeinheit zu verwirklichen. Diese Doppelfunktion des Technikrechts - einerseits technikbegrenzend, andererseits technikermöglichend auf Technikentwicklungen einzuwirken - spiegelt sich in den gesellschaftspolitisch besonders kontrovers diskutierten Vorhaben des Ausstiegs aus der Atomenergie und der Einführung der Gentechnik wider. Insbesondere die gesamtökonomischen Folgen und legistischen Möglichkeiten eines Ausstiegs aus der Atomenergie werden von den Autoren der Schrift kontrovers beurteilt. Aber auch die in hohem Maße grundrechtsrelevante Einführung und Förderung der Gentechnik wirft verschiedene politische und rechtliche Streitfragen auf.
Der Band »Technikumsteuerung als Rechtsproblem - Rechtsfragen der Einführung der Gentechnik und des Ausstiegs aus der Atomenergie« enthält die Referate der gleichnamigen Berliner Tagung vom 6. November 2000. Acht namhafte Autoren aus Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft setzen sich in der Schrift mit der Kernfrage der staatlichen Steuerbarkeit technischen Wandels teils grundlegend, teils anhand konkreter Fragestellungen auseinander. Der immer rasanter ablaufende, nahezu alle Lebensbereiche des Menschen tangierende Technikwandel stellt neue Herausforderungen an politische und juristische Entscheidungsträger. Es gilt, die mit den technischen Innovationen verbundenen oder neu erkannten Risiken und gesellschaftlichen Implikationen rechtlich zu steuern bzw. umzusteuern. Dieser Regelungs- und Korrekturauftrag kann aber nur dann verantwortungsvoll erfüllt werden, wenn der Wissensstand der staatstragenden Akteure - zumindest annähernd - dem Stand der technischen Entwicklung entspricht. Das Wissensproblem ist damit Teil des Rechtsproblems der Technik(um)steuerung und verlangt nach einem interdisziplinären Diskurs, wie er in dieser Schrift geführt wird. Technikumsteuerung durch Recht meint zunächst die rechtliche Bewältigung des Ausstiegs aus als korrekturbedürftig erkannten Risikotechniken bzw. die rechtlich gesteuerte Anpassung solcher Techniken an gewandelte gesellschaftliche Bedürfnisse. Auf der anderen Seite kommt dem technikumsteuernden Recht auch eine prospektive Funktion zu, in dem Sinne, daß eine rechtliche Infrastruktur etwa in Punkto Datenschutz, Gefahrenabwehr und Risikovorsorge die Verbreitung noch in Entwicklung befindlicher Techniken beschleunigen bzw. überhaupt erst ermöglichen kann. Dies bedeutet nicht ordnungsrechtliche Technikverhinderung, sondern die normative Abschirmung und Ermöglichung von Technik mit dem Ziel, die in ihr liegenden Chancen zum Nutzen der Allgemeinheit zu verwirklichen. Diese Doppelfunktion des Technikrechts - einerseits technikbegrenzend, andererseits technikermöglichend auf Technikentwicklungen einzuwirken - spiegelt sich in den gesellschaftspolitisch besonders kontrovers diskutierten Vorhaben des Ausstiegs aus der Atomenergie und der Einführung der Gentechnik wider. Insbesondere die gesamtökonomischen Folgen und legistischen Möglichkeiten eines Ausstiegs aus der Atomenergie werden von den Autoren der Schrift kontrovers beurteilt. Aber auch die in hohem Maße grundrechtsrelevante Einführung und Förderung der Gentechnik wirft verschiedene politische und rechtliche Streitfragen auf.
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