Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Hauptseminar zur Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Unternehmenskrisen und Bilanzskandale der letzten Jahre und insbesondere der jüngeren Vergangenheit erschüttern mehr und mehr das Vertrauen der Öffentlichkeit in die von Unternehmen veröffentlichten Zahlenwerke. Auch Vorstände, Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer geraten zusehends in die Kritik. Speziell den Wirtschaftsprüfern wird mangelnde Prüfungsintensität sowie unzureichende bzw. zu wenig aussagekräftige Berichterstattung vorgeworfen. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dem Problem auseinander, inwieweit ausgewählte Ansätze aus prüfungstheoretischer sowie aus rechtlicher Perspektive geeignet sind, Bilanzskandalen und eventuell vorliegenden Versäumnissen seitens der Prüfer vorzubeugen. Die Analyse wird anhand verschiedener Problemkomplexe erfolgen. Eine Abschlussprüfung ist so auszurichten, dass die Prüfungsaussagen mit hinreichender Sicherheit getroffen werden können und dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Nach berufständischen Verlautbarungen ist dafür ein risikoorientierten Prüfungsansatz anzuwenden. Ziel ist es, zu analysieren, welchen Beitrag dieser Prüfungsansatz leisten kann, Bilanzdelikten und Prüferversäumnissen entgegenzuwirken. Seit Einführung eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahre 1998 hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) gemäß 91 Abs. 2 AktG 'geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.' Da dieses Risikofrüherkennungssystem sowie das einzurichtende Überwachungssystem nach 317 Abs. 4 HGB auch Bestandteil der Abschlussprüfung börsennotierter Aktiengesellschaften sind, stellt sich die Frage, welche Anforderungen an Einrichtung und Prüfungeines solchen Systems zu stellen sind und welchen Beitrag dieses im Hinblick auf das zu analysierende Problem leisten kann. Dem Abschlussprüfer ist mit dem Bestätigungsvermerk ein rechtliches Instrumentarium an die Hand gegeben, um der Öffentlichkeit das Ergebnis seiner Prüfung mitzuteilen. Bei Einwendungen besteht die Pflicht der Einschränkung oder Versagung dieses sogenannten Testates. Die Kritik der Öffentlichkeit wirft den Abschlussprüfern jedoch auch Versäumnisse im Bereich einer aussagekräftigen Berichterstattung vor.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Hauptseminar zur Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Unternehmenskrisen und Bilanzskandale der letzten Jahre und insbesondere der jüngeren Vergangenheit erschüttern mehr und mehr das Vertrauen der Öffentlichkeit in die von Unternehmen veröffentlichten Zahlenwerke. Auch Vorstände, Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer geraten zusehends in die Kritik. Speziell den Wirtschaftsprüfern wird mangelnde Prüfungsintensität sowie unzureichende bzw. zu wenig aussagekräftige Berichterstattung vorgeworfen. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dem Problem auseinander, inwieweit ausgewählte Ansätze aus prüfungstheoretischer sowie aus rechtlicher Perspektive geeignet sind, Bilanzskandalen und eventuell vorliegenden Versäumnissen seitens der Prüfer vorzubeugen. Die Analyse wird anhand verschiedener Problemkomplexe erfolgen. Eine Abschlussprüfung ist so auszurichten, dass die Prüfungsaussagen mit hinreichender Sicherheit getroffen werden können und dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Nach berufständischen Verlautbarungen ist dafür ein risikoorientierten Prüfungsansatz anzuwenden. Ziel ist es, zu analysieren, welchen Beitrag dieser Prüfungsansatz leisten kann, Bilanzdelikten und Prüferversäumnissen entgegenzuwirken. Seit Einführung eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahre 1998 hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) gemäß 91 Abs. 2 AktG 'geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.' Da dieses Risikofrüherkennungssystem sowie das einzurichtende Überwachungssystem nach 317 Abs. 4 HGB auch Bestandteil der Abschlussprüfung börsennotierter Aktiengesellschaften sind, stellt sich die Frage, welche Anforderungen an Einrichtung und Prüfungeines solchen Systems zu stellen sind und welchen Beitrag dieses im Hinblick auf das zu analysierende Problem leisten kann. Dem Abschlussprüfer ist mit dem Bestätigungsvermerk ein rechtliches Instrumentarium an die Hand gegeben, um der Öffentlichkeit das Ergebnis seiner Prüfung mitzuteilen. Bei Einwendungen besteht die Pflicht der Einschränkung oder Versagung dieses sogenannten Testates. Die Kritik der Öffentlichkeit wirft den Abschlussprüfern jedoch auch Versäumnisse im Bereich einer aussagekräftigen Berichterstattung vor.
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