Immer wenn Steuerpflichtige via ausländische Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Betriebsstätten im niedrig besteuernden Ausland Betätigungen durchführen, können Problemfelder innerhalb der sog. Hinzurechnungsbesteuerung ( 7 ff. AStG) entstehen. Mit dem Urteil vom 11.03.2015 (BFH vom 11.03.2015 – I R 10/2014, DStR 2015, S. 995) hat der BFH vorerst dem Problemfeld „Hinzurechnungsbesteuerung“ in begrüßender Weise entgegengewirkt. Dennoch stellen die Regelungen der 7–14 AStG weiterhin einen Fremdkörper – häufig aufgrund der überschießenden Tendenz – im deutschen Steuerrecht dar. Mit der vorliegenden Arbeit wird die Zielsetzung verfolgt, die Hinzurechnungsbesteuerung basierend auf entwickelten Prüfkriterien anhand der Tatbestandsvoraussetzungen, der Rechtsfolgen sowie weiterer „Problemfelder“ kritisch zu analysieren. Zudem werden steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung der Hinzurechnungsbesteuerung aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Entwicklung von Reformoptionen. Die im Rahmen dieser Abhandlung dargestellten Reformentwürfe würden eher der Treffsicherheit der Hinzurechnungsbesteuerung entsprechen als die bisherige Normierung. Insofern lässt die Vielzahl von identifizierten Schwachpunkten neben der Korrektur von Einzelnormen eine konzeptionelle Änderung im Sinne einer Neugestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung notwendig erscheinen. Eine konzeptionelle Neugestaltung in Form eines echten Kollisionsrechts wäre beispielsweise – neben weiteren Optionen – ein interessantes Gedankenspiel. Ferner werden Reformvorschläge unter Berücksichtigung von aktuellen steuerpolitischen Anknüpfungen thematisiert: Der aktuelle Diskussionsentwurf zur Maßnahme Nr. 3 des BEPS-Aktionsplans mit dem Titel „Strengthening CFC Rules“ bietet zahlreiche Potenziale.
Immer wenn Steuerpflichtige via ausländische Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Betriebsstätten im niedrig besteuernden Ausland Betätigungen durchführen, können Problemfelder innerhalb der sog. Hinzurechnungsbesteuerung ( 7 ff. AStG) entstehen. Mit dem Urteil vom 11.03.2015 (BFH vom 11.03.2015 – I R 10/2014, DStR 2015, S. 995) hat der BFH vorerst dem Problemfeld „Hinzurechnungsbesteuerung“ in begrüßender Weise entgegengewirkt. Dennoch stellen die Regelungen der 7–14 AStG weiterhin einen Fremdkörper – häufig aufgrund der überschießenden Tendenz – im deutschen Steuerrecht dar. Mit der vorliegenden Arbeit wird die Zielsetzung verfolgt, die Hinzurechnungsbesteuerung basierend auf entwickelten Prüfkriterien anhand der Tatbestandsvoraussetzungen, der Rechtsfolgen sowie weiterer „Problemfelder“ kritisch zu analysieren. Zudem werden steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung der Hinzurechnungsbesteuerung aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Entwicklung von Reformoptionen. Die im Rahmen dieser Abhandlung dargestellten Reformentwürfe würden eher der Treffsicherheit der Hinzurechnungsbesteuerung entsprechen als die bisherige Normierung. Insofern lässt die Vielzahl von identifizierten Schwachpunkten neben der Korrektur von Einzelnormen eine konzeptionelle Änderung im Sinne einer Neugestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung notwendig erscheinen. Eine konzeptionelle Neugestaltung in Form eines echten Kollisionsrechts wäre beispielsweise – neben weiteren Optionen – ein interessantes Gedankenspiel. Ferner werden Reformvorschläge unter Berücksichtigung von aktuellen steuerpolitischen Anknüpfungen thematisiert: Der aktuelle Diskussionsentwurf zur Maßnahme Nr. 3 des BEPS-Aktionsplans mit dem Titel „Strengthening CFC Rules“ bietet zahlreiche Potenziale.
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