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Zwischenergebniseliminierung im IFRS-Konzernabschluss

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Produktbeschreibung

Konzerne sind oftmals von intensiven Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den in einem solchen Verbund organisierten Unternehmen geprägt. Resultiert aus einer solchen Lieferungs- oder Leistungsbeziehung ein Zwischenergebnis, ist im Rahmen der Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses eine Zwischenergebniseliminierung vorzunehmen. Dies gilt nicht nur bei Transaktionen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen, sondern auch in Bezug auf Transaktionen, die eine Konzernobergesellschaft entweder mit gemeinschaftlichen Tätigkeiten oder mit assoziierten Unternehmen bzw. mit Gemeinschaftsunternehmen vornimmt. Obgleich in sämtlichen Fällen von Upstream- und Downstream-Transaktionen der jeweils einschlägige Standard explizite Vorgaben zur Zwischenergebniseliminierung enthält, bestehen zahlreiche Auslegungsfragen, die Gegenstand der Diskussionen im Schrifttum sind. Der Verfasser nimmt diese Diskussionen zum Anlass, die in IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28 enthaltenen Vorschriften zur Zwischenergebniseliminierung zu analysieren, zu konkretisieren sowie mit Blick auf die Zielsetzung einer entscheidungsnützlichen Konzernfinanzberichterstattung kritisch zu würdigen. Im Rahmen der Analyse werden die verschiedenen Fallkonstellationen in Abhängigkeit von der jeweils einschlägigen konzernbilanziellen Einbeziehungsmethode des Beteiligungsunternehmens zunächst isoliert untersucht, ehe eine gesamtheitliche abschließende Würdigung erfolgt. Basierend auf seiner Analyse und Würdigung unterbreitet der Verfasser konkrete Vorschläge, die zu einer möglichst entscheidungsnützlichen Informationsvermittlung beitragen sollen.

Zwischenergebniseliminierung im IFRS-Konzernabschluss

Konzerne sind oftmals von intensiven Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den in einem solchen Verbund organisierten Unternehmen geprägt. Resultiert aus einer solchen Lieferungs- oder Leistungsbeziehung ein Zwischenergebnis, ist im Rahmen der Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses eine Zwischenergebniseliminierung vorzunehmen. Dies gilt nicht nur bei Transaktionen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen, sondern auch in Bezug auf Transaktionen, die eine Konzernobergesellschaft entweder mit gemeinschaftlichen Tätigkeiten oder mit assoziierten Unternehmen bzw. mit Gemeinschaftsunternehmen vornimmt. Obgleich in sämtlichen Fällen von Upstream- und Downstream-Transaktionen der jeweils einschlägige Standard explizite Vorgaben zur Zwischenergebniseliminierung enthält, bestehen zahlreiche Auslegungsfragen, die Gegenstand der Diskussionen im Schrifttum sind. Der Verfasser nimmt diese Diskussionen zum Anlass, die in IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28 enthaltenen Vorschriften zur Zwischenergebniseliminierung zu analysieren, zu konkretisieren sowie mit Blick auf die Zielsetzung einer entscheidungsnützlichen Konzernfinanzberichterstattung kritisch zu würdigen. Im Rahmen der Analyse werden die verschiedenen Fallkonstellationen in Abhängigkeit von der jeweils einschlägigen konzernbilanziellen Einbeziehungsmethode des Beteiligungsunternehmens zunächst isoliert untersucht, ehe eine gesamtheitliche abschließende Würdigung erfolgt. Basierend auf seiner Analyse und Würdigung unterbreitet der Verfasser konkrete Vorschläge, die zu einer möglichst entscheidungsnützlichen Informationsvermittlung beitragen sollen.

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